Rechtsprechung
   BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 2/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3739
BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 2/91 (https://dejure.org/1992,3739)
BSG, Entscheidung vom 07.04.1992 - 8 RKn 2/91 (https://dejure.org/1992,3739)
BSG, Entscheidung vom 07. April 1992 - 8 RKn 2/91 (https://dejure.org/1992,3739)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,3739) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 70, 236
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 2/91
    Anlaß für diese Beschlußempfehlungen war die Rechtspr des BSG, insbesondere der Beschluß des GrS vom 10. Dezember 1976 (BSGE 43, 75 f = SozR 2200 § 1246 Nr. 13), deren finanzielle Auswirkungen nicht abschätzbar schienen und denen durch die Beschlußempfehlung Rechnung getragen werden sollte.

    Da § 72 Abs. 1 S 2 RKG die Fälle der Erwerbsunfähigkeit (EU) regelt, die auch auf der Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes beruhen, verlangt die Vorschrift keine Einschränkung ihrer Anwendung auf Versicherte mit mindestens halbschichtigem Leistungsvermögen, zumal gerade bei unterhalbschichtig leistungsfähigen Versicherten der Teilzeitarbeitsmarkt mitentscheidend sein kann (vgl Beschluß des GrS vom 11. Dezember 1969, Az GS 2/68 in SozR § 1246 Reichsversicherungsordnung (RVO) Nr. 79 = BSGE 30, 192 (206 f) und Beschluß des GrS vom 10. Dezember 1976 aaO, 85).

    Denn auch für den Umfang dieser Tätigkeiten wird der Begriff "Teilzeitarbeitsmarkt" verwendet (vgl Beschlüsse des GrS vom 11. Dezember 1969 und 10. Dezember 1976 aaO).

    Im übrigen werden auch die halbschichtigen bis untervollschichtigen Tätigkeiten von der Arbeitsverwaltung nicht vollständig registriert (vgl Beschluß des GrS vom 10. Dezember 1976 aaO, 80).

  • Drs-Bund, 04.11.1982 - BT-Drs 9/2074
    Auszug aus BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 2/91
    Es werde klargestellt, daß Renten wegen Berufsunfähigkeit (BU) oder Erwerbsunfähigkeit (EU) immer nur als Zeitrenten zu leisten seien, wenn der Rentenanspruch auch auf der jeweiligen Teilzeitarbeitsmarktlage beruhe (BT-Drucks 9/2074 S 103).

    Auch ergeben die Materialien zum HBegleitG 1983 (vgl BR-Drucks 143/82 S 6, BT-Drucks 9/2074 S 103), daß es auf eine "begründete Aussicht" auf Besserung der Arbeitsmarktlage nicht ankommen sollte.

  • Drs-Bund, 07.03.1989 - BT-Drs 11/4124
    Auszug aus BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 2/91
    In der Begründung des Gesetzentwurfes des Rentenreformgesetz (RRG) ist hierzu ausgeführt, daß eine Zeitrente entsprechend dem geltenden Recht zu gewähren ist, wenn die Rentenleistung auch von der jeweiligen Arbeitsmarktlage abhängig ist (vgl BT-Drucks 11/4124 S 176).
  • BSG, 11.12.1969 - GS 2/68

    Ermittlung der Arbeitsmöglichkeiten - Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung

    Auszug aus BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 2/91
    Da § 72 Abs. 1 S 2 RKG die Fälle der Erwerbsunfähigkeit (EU) regelt, die auch auf der Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes beruhen, verlangt die Vorschrift keine Einschränkung ihrer Anwendung auf Versicherte mit mindestens halbschichtigem Leistungsvermögen, zumal gerade bei unterhalbschichtig leistungsfähigen Versicherten der Teilzeitarbeitsmarkt mitentscheidend sein kann (vgl Beschluß des GrS vom 11. Dezember 1969, Az GS 2/68 in SozR § 1246 Reichsversicherungsordnung (RVO) Nr. 79 = BSGE 30, 192 (206 f) und Beschluß des GrS vom 10. Dezember 1976 aaO, 85).
  • BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 1/91

    Zeitrentengewährung nur bei grundsätzlich zugänglichem Arbeitsmarkt

    Auszug aus BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 2/91
    Insoweit wird auf die ausführlichen Darlegungen in den Urteilen des Senats vom heutigen Tage (BSGE 70, 230 = SozR 3-2200 § 1276 Nr. 3 und 8 RKn 6/91) hingewiesen.
  • BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 6/91

    Anspruch auf Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit - Die

    Auszug aus BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 2/91
    Insoweit wird auf die ausführlichen Darlegungen in den Urteilen des Senats vom heutigen Tage (BSGE 70, 230 = SozR 3-2200 § 1276 Nr. 3 und 8 RKn 6/91) hingewiesen.
  • BSG, 26.05.1964 - 12 RJ 464/61
    Auszug aus BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 2/91
    Es hat dabei weiterhin zu berücksichtigen, daß bei dem Kläger auf jeden Fall von Anfang an der Versicherungsfall der Berufsunfähigkeit (BU) vorgelegen hat und demgemäß bei Gewährung einer Zeitrente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU) für die ersten 26 Wochen ab der Antragstellung diese Rente wegen Berufsunfähigkeit (BU) zu zahlen wäre (s BSGE 21, 88).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.04.1990 - L 5 Kn 13/89
    Auszug aus BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 2/91
    Im Schrifttum ist die Auffassung allerdings geteilt (wie hier: Schimanski/Emmerich/Warode/Lueg, Knappschaftsversicherung, Stand: April 1991, § 47 RKG, Anm 8 aE; Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz, Urteile vom 9. April 1990 - L 5 Kn 13/89 - und - L 5 Kn 17/89 - aA: Eicher/Haase/Rauschenbach, Die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten, Stand: März 1991, § 1276 Reichsversicherungsordnung (RVO) Anm 3; Kasseler Komm - Niesel, Stand: Januar 1991, § 1276 Reichsversicherungsordnung (RVO) RdNr 9; VerbKomm Bd 2, Stand: 1. Januar 1990, § 1276 Reichsversicherungsordnung (RVO) RdNr 8; RVO-Gesamt-Komm - Lilge/Udsching, Stand: März 1991, § 1276 Reichsversicherungsordnung (RVO) Anm 6; Koch/Hartmann-Wagner, Das Angestelltenversicherungsgesetz, Bd IVa, § 53 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) Anm B III; Ilgenfritz.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.04.1990 - L 5 Kn 17/89
    Auszug aus BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 2/91
    Im Schrifttum ist die Auffassung allerdings geteilt (wie hier: Schimanski/Emmerich/Warode/Lueg, Knappschaftsversicherung, Stand: April 1991, § 47 RKG, Anm 8 aE; Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz, Urteile vom 9. April 1990 - L 5 Kn 13/89 - und - L 5 Kn 17/89 - aA: Eicher/Haase/Rauschenbach, Die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten, Stand: März 1991, § 1276 Reichsversicherungsordnung (RVO) Anm 3; Kasseler Komm - Niesel, Stand: Januar 1991, § 1276 Reichsversicherungsordnung (RVO) RdNr 9; VerbKomm Bd 2, Stand: 1. Januar 1990, § 1276 Reichsversicherungsordnung (RVO) RdNr 8; RVO-Gesamt-Komm - Lilge/Udsching, Stand: März 1991, § 1276 Reichsversicherungsordnung (RVO) Anm 6; Koch/Hartmann-Wagner, Das Angestelltenversicherungsgesetz, Bd IVa, § 53 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) Anm B III; Ilgenfritz.
  • Drs-Bund, 14.12.1977 - BT-Drs 8/1337
    Auszug aus BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 2/91
    In der Beschlußempfehlung ist ausgeführt, daß die Möglichkeit von zeitlich begrenzten Renten wegen Berufsunfähigkeit (BU) oder Erwerbsunfähigkeit (EU) erweitert werden solle (vgl BT-Drucks 8/1337 S 3).
  • BSG, 22.02.1995 - 4 RA 31/94

    Leistungsrecht - Altersrente - Berufsunfähigkeit

    Bei dieser Sachlage könnte der Kläger - wenn auch nur unter Berücksichtigung des inländischen Teilzeitarbeitsmarktes (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1276 Nr. 4 S. 14 f.) - sogar erwerbsunfähig i.S. von § 24 Abs. 2 AVG gewesen sein.

    In diesem Fall beruhte nämlich die Rente nicht ausschließlich auf seinem Gesundheitszustand, sondern auch auf der Situation auf dem (Teilzeit-) Arbeitsmarkt (BSG SozR 3-2200 § 1276 Nr. 4 m.w.N.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - L 10 KN 11/07

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Umwandlung einer unbefristeten in eine

    In diesem Fall war nach damaliger Rechtsprechung von einer dauerhaften Verschlossenheit des Arbeitsmarktes auszugehen mit der Folge, dass volle Erwerbsunfähigkeit bestand und diese ausschließlich auf dem Gesundheitszustand des Versicherten und nicht auch auf der (jeweiligen) Arbeitsmarktlage beruhte (BSG vom 7. April 1992 - 8 RKn 2/91, BSGE 70, 236 (Rz 8, 20) und - 8 RKn 1/91 - und - 8 RKn 6/91; BSG vom 6. Mai 1999 - B 10 LW 3/98 R, SozR 3-5868 § 21 Nr. 1 unter Rz 22 f.; BSG vom 10. Dezember 1976 - GS 2/75, 3/75, 4/75 und 3/76, BSGE 43, 75; KassKomm/Niesel, § 43 SGB VI Rz 34).
  • LSG Sachsen, 16.01.2001 - L 5 RJ 35/00

    Gewährung einer unbefristeten Rente wegen Erwerbsunfähigkeit;

    Die Gewährung einer Rente ohne Befristung kann erst ab einem Leistungsvermögen von unter zwei Stunden erfolgen (vgl. BSG, Urteil vom 07. April 1992, Az.: 8 RKn 2/91), was nach dem weiterhin aktuellen Gutachten des Dr. A ... jedoch nicht der Fall ist.
  • LSG Berlin, 13.03.2000 - L 16 RJ 32/98

    Rente wegen Erwerbsminderung ; Begriff der Erwerbsunfähigkeit nach § 44 Abs. 2

    Nicht von den Verhältnissen des Arbeitsmarktes abhängig ist die Rentengewährung jedenfalls dann, wenn sie nicht auf der Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes beruht (BSG SozR 3-2200 § 1276 Nr. 4; vgl. DRV 1993 S. 590), vielmehr das Leistungsvermögen eine regelmäßige Berufstätigkeit bzw. eine Beschäftigung ausschließt, die die Erzielung von Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen von mehr als 630 ,- DM monatlich zulässt.
  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2010 - L 9 R 622/09
    Die Rente ist also auch dann auf Zeit zu leisten, wenn der Versicherte nur noch unter halbschichtig einsatzfähig ist (Niesel in Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, Stand April 2000, SGB VI § 102 Rn. 9 und 10; BSG SozR 3-2200 § 1276 Nr. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht